Mietverhältnisse über Wohnraum können nur unter Einhaltung besonderer Voraussetzungen auf bestimmte Zeit eingegangen werden. Die Nichtbeachtung der gesetzlichen Voraussetzungen führt dazu, dass das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen gilt. Auf vertragliche Vereinbarungen allein, nach denen dem Mieter die Befristung bekannt sei oder er diese ausdrücklich anerkenne, kann sich der Vermieter im Streitfalle nicht berufen; […]
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