Vor dem Landgericht Berlin II hat die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) einen weiteren wichtigen Erfolg erzielt. Das Gericht entschied, dass eine Apotheke für die rechtwidrige Werbung einer Plattform mitverantwortlich ist. Daher dürfe die Apotheke nicht mit einer Online-Plattform zusammenarbeiten und die über diese Plattform vermittelten Verschreibungen in dieser Apotheke entgegennehmen, wenn dort verschreibungspflichtige Medikamente unzulässig beworben […]
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