Betroffene des Facebook-Datenlecks dürfen auf Schadensersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer ersten mündlichen Verhandlung am 11. November 2024 klargemacht: Der reine Kontrollverlust über die eigenen persönlichen Daten ist ein Schaden nach der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Obwohl materielle Schäden nachgewiesen werden müssen, gilt dies nicht für mögliche immaterielle Schäden wie besondere Befürchtungen oder Ängste, erklärte der […]
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