Blumenkübel vor dem eigenen Haus können Ärger mit der Behörde bringen. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, wonach mehrere Pflanzgefäße entfernt werden müssen, die seit rund 20 Jahren auf einem öffentlichen Gehweg stehen. Nach Ansicht der Richter handelt es sich dabei um eine unerlaubte Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums. Gehwege seien in […]
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