Beamte und deren Familienangehörige haben im Krankheitsfall Anspruch auf staatliche Beihilfe. Das heißt, der Dienstherr übernimmt bei ihnen einen Teil der entstandenen Krankheitskosten. Mit speziellen Beihilfetarifen der privaten Krankenversicherung lässt sich der Gesundheitsschutz passgenau ergänzen. Die Zeitschrift Focus Money hat in der Ausgabe 45/2020 die Angebote am Markt untersucht. Bewertet wurden die Leistungsqualität, Beitragshöhe und […]
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