Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 8. April 2025 (Az. 6 U 126/24) entschieden, dass ein online gekaufter Tesla rückabgewickelt werden kann. Der Käufer hatte den Kaufvertrag über ein Jahr nach Lieferung widerrufen – und muss dennoch keinen Wertersatz leisten. Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung des Verkäufers verhinderte den Beginn der Widerrufsfrist, berichteten mehrere Anwalt-Blogs und […]
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