Die L-Bank will nach Angaben des Staatsanzeigers Baden-Württemberg keine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einlegen – damit stehen die verbraucherfreundlichen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg zur Corona-Soforthilfe in den entschiedenen Musterverfahren kurz vor der Rechtskraft. Nach dem Bericht des Staatsanzeigers vom 9. Dezember 2025 hat Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut diesen Schritt in der Landespressekonferenz angekündigt. Gleichzeitig zeichnet sich […]
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