Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit seinem Urteil vom 8. Oktober 2025 (Az. 14 S 1873/24) entschieden, dass die Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch die L-Bank rechtswidrig ist, wenn der Antrag vor dem 8. April 2020 gestellt wurde. Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte hat dieses wegweisende Urteil in einem der sechs Musterverfahren erstritten und vertrat dabei erfolgreich […]
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