Kanzlei Müller Radack Schultz zum Mietendeckel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Berliner Mietendeckel ist nichtig, wird die Gerichte aber weiter beschäftigen
Am 25. März hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die Vereinbarkeit des Berliner MietenWoG („Mietendeckel“) mit dem Grundgesetz entschieden. In seiner am 15. April verkündeten Entscheidung erklärte der Zweite Senat des BVerfG die Berliner Regelungen über die zulässige Miethöhe für nichtig, weil dem Land Berlin die notwendige Gesetzgebungskompetenz fehlt. „Die Entscheidung ist überzeugend und entspricht unserer Read more about Kanzlei Müller Radack Schultz zum Mietendeckel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Berliner Mietendeckel ist nichtig, wird die Gerichte aber weiter beschäftigen[…]