Bereits mit Bekanntmachung vom 24.11.2025 hat die BaFin Maßnahmen gegen die C24 Bank GmbH angeordnet aufgrund gravierender Mängel in der Geldwäscheprävention. Die BaFin hat unter anderem Mängel bei der Durchführung des Verdachtsmeldeverfahrens sowie der Organisation und Durchführung von Auskunftsverpflichtungen, die überwiegend im Zusammenhang mit betrügerisch genutzten Konten standen, festgestellt. Die C24 Bank GmbH muss auf Anordnung der […]
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