Damit die Teilkaskoversicherung leistet, muss der Zusammenstoß mit einem Reh nachgewiesen sein. Ein totes Reh, das neben dem Fahrzeug lag, reichte dem Amtsgericht München als Beweis nicht aus. Beim Amtsgericht München klagte ein Autofahrer, der vortrug, dass ihm ein Reh in der Kurve einer Landstraße auf die Motorhaube gesprungen sei. Er habe dabei die Kontrolle […]
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