Die Hausratversicherung leistet normalerweise bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Im Einbruchsfall müssen hierzu allerdings eindeutige Einbruchspuren nachgewiesen werden. Gelingt das nicht, besteht kein Leistungsanspruch. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Dresden (Az. 4U 161/21). In dem konkreten Fall ging es um einen Diebstahl aus einer Garage, bei dem die Geschädigte keine […]
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