Option zur Körperschaftsteuer: Ohne Rechtsformwechsel zahlen bestimmte Personengesellschaften künftig weniger Steuern
Wollen Personengesellschaften Gewinne im Unternehmen behalten, sind sie im Vergleich zu Kapitalgesellschaften meist benachteiligt. Das Bundeskabinett hat Ende März den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) beschlossen. Das Kernstück des Gesetzes: Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften können sich damit wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen. Was genau im Gesetzentwurf steht, weiß Ecovis-Steuerberater Dieter König in Bergen auf Rügen. Warum Read more about Option zur Körperschaftsteuer: Ohne Rechtsformwechsel zahlen bestimmte Personengesellschaften künftig weniger Steuern[…]