Mit Beschluss vom 23.07.2025 hat das Landgericht Frankenthal (Pfalz) entschieden, dass eine Pflicht des Arztes zur Aufklärung über die Erstattungsfähigkeit einer Behandlung durch die private Krankenversicherung nicht generell besteht. Maßgeblich ist vielmehr, ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine vollständige Kostenerstattung problematisch sein könnte. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Privatpatient die Zahlung einer GOÄ-Rechnung […]
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