Mit der Einführung der 42. BImSchV müssen Betreiber von Rückkühlwerken eine Reihe von Pflichten erfüllen, um Dritte vor Gefahren zu schützen. Dazu gehören die Anmeldung von Bestands- und Neuanlagen in einem Kataster sowie wiederkehrende Prüfungen in einem 5-Jahres-Turnus. TÜV SÜD weist darauf hin, dass die ersten wiederkehrenden Prüfungen von Bestandsanlagen ab Herbst 2023 fällig werden. […]
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