Mit einem Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgericht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung aus dem Arbeitsschutzgesetz abgeleitet. Nachdem in den vergangenen Jahren im Rahmen von Vertrauensarbeitszeit oder Homeoffice in vielen Unternehmen Kontrollen und Verwaltungsaufwand reduziert wurden, ist für viele Unternehmen nun erst einmal einiges unklar. Im Seminar „Arbeitsrecht für Führungskräfte und Personaler“ informiert die TÜV NORD Akademie unter […]
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