Mit dem geplanten IT-Sicherheitsgesetz 3.0 wird die EU-Richtlinie NIS2 in deutsches Recht überführt. Betroffen sind künftig nicht nur KRITIS-Betreiber, sondern auch mittlere und große Unternehmen in Schlüsselbranchen wie Energie, Transport, Gesundheit, IT, Verwaltung und Finanzen. Diese müssen umfassende Maßnahmen zur Cybersicherheit nachweisen – organisatorisch, technisch und personell. Ein zentraler Aspekt ist der menschliche Risikofaktor. Sicherheitsvorfälle […]
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