Neben dem Energieverbrauch müssen ab dem 20.06.2025 zusätzliche Angaben zur Sturzresistenz, Reparaturfreundlichkeit und zum Schutz vor Wasser und Fremdkörpern gemacht werden. Ab dem 20.06.2025 treten neue Regelungen gemäß (EU)2023/1669 (Energieverbrauchskennzeichnung) und (EU) 2023/1670 (Ökodesign) in Kraft, nach denen Smartphones und Tablets mit einem einheitlichen EU-Energielabel gekennzeichnet werden müssen. Hersteller und Händler sind dazu verpflichtet, Informationen wie Energieeffizienzklasse, zugehörige Skala, Energielabel […]
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