Um die Behandlungsqualität bei komplexen, risikoreichen und planbaren Krankenhausbehandlungen zu verbessern, gelten in Deutschland für bestimmte Interventionen Mindestmengen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, für welche Eingriffe diese Regelung greift. Grundlage sind Gutachten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), die Studien auswerten, in denen untersucht wird, ob ein Zusammenhang zwischen der Leistungsmenge […]
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