Gesundheitsschutz muss Vorrang haben – Beschäftigte in Prio-Gruppe 3 vorziehen

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßen es, dass immer mehr Bundesländer zumindest die Öffnung der Außengastronomie zulassen und auch konkrete Öffnungsschritte für Hotels und Restaurants in Planung sind.

Die Unternehmen und die Beschäftigten stehen für eine verantwortungsvolle Öffnung in den Startlöchern. Das Gastgewerbe trifft mit seinen umfassenden Hygienekonzepten, die sich im vergangenen Jahr auch schon bewährt haben, reichlich Vorkehrungen zum Gesundheitsschutz.

DEHOGA-Präsident Guido Zöllick: „Nach über sechs Monaten Lockdown gibt es endlich Licht am Ende des Tunnels. Wir freuen uns, schon bald wieder für unsere  Gäste da sein zu dürfen.“

Der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler verweist darauf, dass bei der Diskussion zur Öffnung die Beschäftigten nicht vergessen werden dürften.

Zöllick und Zeitler sind sich einig, dass die Beschäftigten der Branche bei der Impfung in die Prioritätengruppe 3 vorgezogen werden müssen – etwa wie Verkäuferinnen und Verkäufer im Lebensmitteleinzelhandel. „Wir erwarten, dass dies schnell und pragmatisch umgesetzt wird, wie es bereits in einigen Bundesländern erfolgt.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Haubachstr. 76
22765 Hamburg
Telefon: +49 (40) 38013-0
Telefax: +49 (40) 38926-37
http://www.ngg.net

Ansprechpartner:
Dr. Karin Vladimirov
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 288849-693
Fax: +49 (30) 288849-693
E-Mail: presse@ngg.net
Stefanie Heckel
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 726252-32
E-Mail: heckel@dehoga.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel