Der Zweck entscheidet die Datenhaltung Der Zweck der Datenhaltung muss begründet und klar festgelegt sein. Im Zuge der internen Prozesse ergeben sich dabei eine Vielzahl von berechtigten Verarbeitungsgründen. Wer sich eine Einwilligungserklärung von den Personen schriftlich eingeholt, ist dabei auf der sicheren Seite, in der Praxis existieren allerdings oft nur stillschweigende Einwilligungen der Personen. […]
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