Die Entscheidungen des BGH haben über die konkreten Fälle hinaus Bedeutung, da sie grundsätzliche Aspekte zu Rückforderungsansprüchen der Spieler betreffen, wie z. B. fehlende Lizenzen der Glücksspielanbieter, Verjährung der Rückzahlungsansprüche oder Ansprüche bei der Teilnahme an Online-Glücksspielen während eines Auslandsaufenthalts. Bei den Verhandlungen am 17. September 2026 ließen die Richter in Karlsruhe die Tendenz erkennen, dass sie die rechtlichen Ansprüche der Spieler voraussichtlich stützen werden (siehe unseren Bericht dazu unter https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/verluste-bei-online-gluecksspielen-bgh-verhandelt-rueckzahlungsansprueche/).
Nun steht auch die Urteilsverkündung in absehbarer Zeit bevor: „Für alle Beteiligten bedeutet dies mehr Rechtssicherheit: Für die Spieler und Anbieter der Online-Glücksspiele, aber auch für die Gerichte, die sich dann an der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientieren können“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.
Grundsätzlich sind Online-Glücksspiele in Deutschland verboten, wenn der Anbieter nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügt. Für Online-Casinospiele, wie virtuelle Automatenspiele, können Anbieter eine solche Erlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen erst seit dem 1. Juli 2021 erhalten. „Liegt eine solche Genehmigung nicht vor, sind die geschlossenen Verträge nichtig und der Spieler kann seine Verluste aus den Online-Glücksspielen zurückverlangen“, erklärt Rechtsanwalt Sittner.
In dem Verfahren zum Aktenzeichen I ZR 216/25 ging es genau um so eine Konstellation: Der Spieler hatte vom 25. Dezember 2020 bis zum 3. September 2022 an Online-Casinospielen teilgenommen und forderte seine Verluste zurück, weil der Veranstalter in diesem Zeitraum lediglich über eine maltesische Lizenz, aber nicht über eine deutsche verfügte. Seine Forderung hatte der Kläger an einen Prozessfinanzierer abgetreten. Die Klage war in den Vorinstanzen erfolgreich.
„Es ist davon auszugehen, dass der BGH den Rückzahlungsanspruch des Klägers bestätigen wird“, so Rechtsanwalt Sittner. Nach seiner Einschätzung wird auch die Einschaltung eines Prozessfinanzierers nichts an der Zuständigkeit deutscher Gerichte ändern. Außerdem ließ der BGH erkennen, dass er das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag (§ 4 Abs. 4 GlüStV 2012) für ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB hält. „Das wirkt sich in puncto Verjährung positiv für die Spieler aus, da dann § 852 BGB zur Anwendung kommen kann und Ansprüche dadurch grundsätzlich erst zehn Jahre nach ihrer Entstehung, und nicht schon nach drei Jahren, verjähren“, so Rechtsanwalt Sittner.
Der BGH hat dieses Verfahren zum Leitentscheidungsverfahren bestimmt. Die Entscheidung wird daher auch Richtschnur für weitere ähnlich gelagerte Fälle, insbesondere zu Online-Casinospielen, sein.
Das zweite Verfahren zum Aktenzeichen I ZR 78/25 zielte vor allem auf die Rückzahlungsansprüche für Verluste ab, die Spieler mit Wohnsitz in Deutschland bei Spielteilnahmen während eines Auslandsaufenthalts erlitten haben. Der BGH ließ in der Verhandlung durchblicken, dass ein vorübergehender Auslandsaufenthalt den Ansprüchen wohl nicht im Wege steht. Entscheidend sei der gewöhnliche Aufenthalt des Spielers.
Wenn der BGH die Entscheidungen am 28. Januar 2027 verkündet, wird es mehr Rechtssicherheit in wichtigen Fragen geben. Dennoch sollten Spieler nicht bis dahin abwarten, um ihre Ansprüche geltend zu machen. „Gerade im Hinblick auf die Verjährung der Ansprüche kann es im Einzelfall wichtig sein, jetzt zu handeln“, so Rechtsanwalt Sittner.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de
Telefon: +49 (89) 552999-50
Fax: +49 (89) 552999-90
E-Mail: sittner@cllb.de
![]()