Hopfenernte 2026: Verband schätzte im August 33.779 Tonnen und 22 Prozent weniger – was Hobbybrauer über Alphawerte und Steuerfreiheit wissen sollten

Die deutsche Hopfenernte 2026 fällt nach der Schätzung der Pflanzer vom August deutlich kleiner aus als im Vorjahr. Laut der Ernteschätzung, die der Verband Deutscher Hopfenpflanzer am 26. August 2026 in Wolnzach vorgestellt hat, kommen die Anbaugebiete zusammen auf 33.779 Tonnen. Das sind 9.400 Tonnen oder 22 Prozent weniger als im Vorjahr; enthalten sind ein Flächenrückgang von gut 5 Prozent und ein Ertragsrückgang von 17 Prozent. Welche Sorten sich für welchen Bierstil eignen, erklärt der Beitrag zur Auswahl der passenden Hopfensorte für das eigene Bier des Fachportals der Provimedia GmbH aus Bietigheim-Bissingen.

Die Hallertau als größtes Anbaugebiet liefert nach der Schätzung 28.750 Tonnen, Tettnang 2.313 Tonnen, Elbe-Saale 2.196 Tonnen und Spalt 494 Tonnen. Im November 2026 ist der Hopfen längst geerntet, doch wie stark der Sommer die Kennwerte der Dolden gedrückt hat, zeigen erst die Analysen nach der Ernte.

Bis zu 40 Prozent weniger Alphasäure bei manchen Sorten erwartet: Wie Hitze und Trockenheit den Hopfen 2026 trafen

Der Verband Deutscher Hopfenpflanzer beschreibt einen Sommer mit Rekordwerten bei den Höchsttemperaturen, mehr Hitzetagen als in den Vorjahren, tagelangem extrem warmem Wind und großer Trockenheit. Nach Angaben des Deutschen Hopfenwirtschaftsverbands vom 26. August 2026 zeigten die regionalen Daten aus Hüll, dass am Ende der Wachstumsperiode 45 Hitzetage stehen würden, mehr als je zuvor seit Beginn der Aufzeichnungen. Die Wasserbilanz lag dort bis einschließlich Juli 2026 kumuliert bei minus 179 Millimetern.

Für Brauer ist neben der Menge der Gehalt an Alphasäure entscheidend, dem wichtigsten Bitterstoff im Hopfen. Der Hopfenwirtschaftsverband erwartete bei der Hopfenrundfahrt am 26. August 2026 Alphawerte, die bei manchen Sorten bis zu 40 Prozent unter einer Normalernte liegen können. In Summe würden laut Hopfenwirtschaftsverband im Vergleich zu einer Normalernte 27 Prozent oder 1.400 Tonnen Alphasäure weniger geerntet. Gesund sei der Hopfen trotzdem: Der Pflanzerverband bescheinigt der Ernte 2026 eine optisch gute Qualität.

Was die kleine Ernte für Brauereien und Hobbybrauer bedeutet

Die Versorgung der Brauwirtschaft ist nach Einschätzung des Verbands Deutscher Hopfenpflanzer dank der Vorräte aus den Vorjahren uneingeschränkt gesichert. Wirtschaftlich trifft die Ernte vor allem die Betriebe: Von den üblicherweise erwarteten rund 300 Millionen Euro Einnahmen der deutschen Hopfenpflanzer werden laut Verbandspräsident Adolf Schapfl in diesem Jahr voraussichtlich 80 bis 100 Millionen Euro fehlen.

„Für Hobbybrauer ist 2026 ein Jahr, in dem das Etikett wichtiger wird als die Sorte. Wer mit Hopfen aus dieser Ernte braut und sein Rezept unverändert lässt, bekommt womöglich ein milderes Bier als geplant. Der Alphawert der jeweiligen Packung gehört deshalb vor jedem Sud in die Rechnung“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Bei kräftigen Winterbieren wie dem Bock soll die Hopfengabe das Malz ausbalancieren, ein zu niedriger Alphawert verschiebt dieses Verhältnis. Wie ein solcher Sud Schritt für Schritt abläuft, zeigt das Schritt-für-Schritt-Rezept für einen Winterbock.

Welche Regeln für Bier aus dem eigenen Haushalt gelten

Fünf Vorgaben aus Biersteuerverordnung (BierStV) und Biersteuergesetz (BierStG) regeln das steuerfreie Brauen im Haushalt:

  • Bis zu 5 Hektoliter je Kalenderjahr sind nach § 41 Absatz 1 BierStV steuerfrei, wenn das Bier ausschließlich zum eigenen Verbrauch entsteht.
  • Die Befreiung setzt nach § 41 Absatz 1 BierStV voraus, dass Haus- und Hobbybrauer das Bier in ihren Haushalten herstellen und nicht verkaufen. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
  • Wer die Menge von 5 Hektolitern im Kalenderjahr überschreitet, muss nach § 41 Absatz 2 BierStV eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abgeben. Nach Satz 2 dieser Vorschrift gilt § 15 Absatz 2 in Verbindung mit § 14 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 BierStG entsprechend. Die Steueranmeldung ist danach unverzüglich abzugeben, die Steuer ist darin selbst zu berechnen und sofort fällig; Steuerschuldner sind der Hersteller sowie jede an der Herstellung beteiligte Person.
  • Die Grundlage der Befreiung ist die Ermächtigung in § 29 Absatz 2 BierStG, die dieselbe Obergrenze von 5 Hektolitern im Kalenderjahr nennt.
  • Der Steuersatz beträgt nach § 2 Absatz 1 BierStG für einen Hektoliter Bier 0,787 Euro je Grad Plato.

Verkauft ein Hausbrauer sein Bier, greift die Befreiung nach dem Wortlaut von § 41 Absatz 1 BierStV nicht, auch nicht innerhalb der Mengengrenze. Fünf Hektoliter entsprechen 500 Litern im Kalenderjahr.

Wie Hobbybrauer die Brausaison 2026/2027 planen

Die Ernteschätzung war nach den Worten des Verbands eine erste grobe Orientierung kurz vor Erntebeginn. Ein endgültiges Ernteergebnis hatte der Verband bis Ende September 2026 nicht veröffentlicht. Wer im Winter 2026/2027 braut, prüft beim Kauf den angegebenen Alphawert und passt die Hopfenmenge im Rezept daran an. Eine einfache Liste der gebrauten Mengen hält zugleich die Grenze von 5 Hektolitern im Kalenderjahr im Blick.

Die vorstehenden Angaben zur Steuerbefreiung und zur Steueranmeldung geben eine allgemeine Information nach dem am 28. September 2026 abgerufenen Normwortlaut wieder. Grundlage sind § 41 BierStV sowie § 2, § 14, § 15 und § 29 BierStG in der an diesem Tag auf gesetze-im-internet.de veröffentlichten Fassung. Die Angaben sind keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob im Einzelfall eine Steueranmeldung nötig ist, klärt das zuständige Hauptzollamt.

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