Rückruf Mercedes EQA und EQB: KBA stuft Hochvoltbatterie der E-Modelle als „ernste Gefahr“ ein

Bei den Mercedes-Elektromodellen EQA und EQB verschärft sich die Lage im Rückruf um die Hochvoltbatterie deutlich. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat Dr. Stoll & Sauer auf Anfrage am 13. April 2026 mitgeteilt, dass es sich bei der Rückrufaktion 4794004 wegen der Hochvoltbatterie nach Artikel 51 der Verordnung (EU) 2018/858 um eine „ernste Gefahr“ handelt und die Durchführung der Maßnahme deshalb überwacht wird. Fahrzeuge, die nach Ablauf des Überwachungszeitraums nicht an der Rückrufaktion teilgenommen haben, werden laut KBA den zuständigen Zulassungsbehörden gemeldet; diese erhalten die Empfehlung, eine Betriebsuntersagung zu prüfen. Dr. Stoll & Sauer bewertet diese Auskunft als alarmierendes Signal für betroffene Verbraucher: Wenn bei E-Autos wegen Brandgefahr nicht nur ein Batterietausch angeordnet wird, sondern am Ende sogar die Untersagung des Betriebs drohen kann, liegt ein gravierender Sicherheitsmangel vor. Betroffene Halter sollten ihre Ansprüche jetzt im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check prüfen lassen.

Der neue Aspekt ist brisant, weil Mercedes den aktuellen Rückruf gegenüber Kunden nach Schilderung der Kanzlei teils wie eine freiwillige Maßnahme darstellt. Die Antwort des KBA zeichnet jedoch ein anderes Bild. Die Behörde ordnet den Fall ausdrücklich als „ernste Gefahr“ ein, überwacht die Rückrufaktion und stellt für den Fall der Nichtteilnahme die Meldung an die Zulassungsbehörden mit der Empfehlung einer Betriebsuntersagung in Aussicht.

Damit bekommt der Fall um die E-Modelle EQA und EQB eine neue Dimension. Es geht nicht mehr nur um die Frage, ob Mercedes den technischen Mangel endlich beseitigt, sondern auch darum, welche Folgen Verbrauchern drohen, wenn sie dem Rückruf nicht nachkommen.

Die Geschichte des Rückrufs bei Mercedes EQA und EQB

Mercedes hatte bei den betroffenen Fahrzeugen zunächst auf ein Software-Update gesetzt. Später folgte dann ein weiterer Rückruf, bei dem nun die Hochvoltbatterie ausgetauscht werden soll. Nach einem Bericht des ADAC vom 25. Februar 2026 betrifft der aktuelle Rückruf EQA- und EQB-Modelle der Baujahre 2021 bis 2024. Ursache ist ein mögliches Problem mit der Hochvoltbatterie, das zu einem Kurzschluss und in der Folge zu einem Fahrzeugbrand führen kann. Betroffen sind laut ADAC weltweit 51.729 Fahrzeuge, davon 4.677 in Deutschland.

Nach dem ADAC-Bericht lief die ursprüngliche Rückrufaktion in Deutschland unter der KBA-Referenznummer 14775R. Die neue Nummer für den Austausch der Batterien lautet 16136R. Zunächst hatte Mercedes nur die Software des Batteriemanagementsystems aktualisiert. Nun folgt der Austausch der Hochvoltbatterie.

Wichtige Punkte für betroffene Mercedes-Halter:

  • Das KBA stuft die Rückrufaktion 4794004 ausdrücklich als „ernste Gefahr“ ein.
  • Die Maßnahme wird vom KBA überwacht.
  • Fahrzeuge, die nach Ablauf des Überwachungszeitraums nicht am Rückruf teilnehmen, werden den örtlich zuständigen Zulassungsbehörden gemeldet.
  • Das KBA verbindet diese Meldung mit der Empfehlung einer Betriebsuntersagung.
  • Betroffen sind Mercedes EQA und EQB der Baujahre 2021 bis 2024.
  • Der aktuelle Rückruf zum Batterietausch läuft unter der KBA-Referenznummer 16136R und dem Herstellercode 4794004.
  • Zuvor lief bereits ein Rückruf mit Software-Update unter der KBA-Referenznummer 14775R.
  • Hintergrund ist ein möglicher Kurzschluss in der Hochvoltbatterie mit Brandgefahr.
  • Bis zur technischen Lösung galten beziehungsweise gelten Nutzungseinschränkungen wie reduzierte Ladeleistung, Kapazitätsverluste und Vorgaben zum Umgang mit der Batterie.

KBA-Auskunft erhöht den Druck auf Mercedes

Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer ist die Auskunft des KBA von erheblicher rechtlicher Bedeutung. Wenn die Behörde selbst von einer „ernsten Gefahr“ spricht, ist klar, dass es sich nicht um einen bloßen Komfortmangel handelt. Für Verbraucher geht es dann um Brandgefahr, Nutzungseinschränkungen, mögliche Nachteile beim Wiederverkauf und nun sogar um das Risiko, dass das Fahrzeug bei Nichtbefolgung des Rückrufs nicht weiter betrieben werden darf.

Hinzu kommt, dass Mercedes zunächst nur mit einem Software-Update reagiert hat und nun doch die Hochvoltbatterie austauschen muss. Gerade dieser Verlauf spricht dafür, dass die erste Maßnahme das Problem offenbar nicht dauerhaft gelöst hat. Für betroffene Halter ist das besonders belastend, weil sie über einen langen Zeitraum mit Unsicherheit, Einschränkungen im Alltag und einem erheblichen Wertverlustrisiko leben mussten.

Dr. Stoll & Sauer sieht deshalb gute Gründe, die Ansprüche betroffener Mercedes-Kunden genau zu prüfen. Je nach Einzelfall können Gewährleistungsrechte, Rückabwicklungsansprüche oder weitere Ansprüche gegen Händler und Hersteller in Betracht kommen. Entscheidend ist, dass Verbraucher den Fall nicht als bloße Serviceaktion missverstehen. Wenn das KBA eine ernste Gefahr annimmt und im Raum steht, dass Zulassungsbehörden am Ende über eine Betriebsuntersagung entscheiden, hat der Rückruf eine ganz andere Tragweite.

Für betroffene Halter von Mercedes EQA und EQB bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an.

Probleme mit Hochvoltbatterien auch bei anderen Herstellern

Der Mercedes-Rückruf reiht sich in eine Serie von Batterieproblemen bei verschiedenen Herstellern ein. Für Verbraucher zeigt sich damit immer deutlicher: Probleme mit Hochvoltbatterien sind längst kein Randphänomen einzelner Modelle mehr. Dr. Stoll & Sauer hat in vergleichbaren Fällen bereits Klagen für Verbraucher auf den Weg gebracht.

  • Renault: Bei Renault 4 E-Tech und Renault 5 E-Tech wurde im März 2026 auf EU-Ebene ein Rückruf wegen möglicher Delamination in Batteriezellen, internem Kurzschluss und Brandgefahr veröffentlicht.
  • Hyundai: Das KBA überwacht beim Kona Elektro den Rückruf 16242R; Grund ist eine fehlerhafte Batterieüberwachungssoftware, die thermische Instabilitäten in der Hochvoltbatterie möglicherweise nicht rechtzeitig erkennt. In Deutschland sind 13.523 Fahrzeuge betroffen.
  • Volkswagen und Cupra: Der ADAC berichtete am 25. März 2026 über Rückrufe bei ID.3, ID.4, ID.5, ID. Buzz und Cupra Born wegen fehlerhafter Batteriemodule mit möglicher thermischer Überlastung und Brandgefahr.
  • Porsche: Auch Porsche war bereits von Rückrufen wegen Brandgefahr in der Hochvoltbatterie betroffen. Beim Taycan wurde im Oktober 2024 ein Rückruf wegen eines Zelldefekts in der Hochvoltbatterie bekannt, der zu einem Kurzschluss und in der Folge zu einem Brand führen kann; betroffen waren Fahrzeuge aus dem Bauzeitraum Januar 2019 bis Dezember 2023.
Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien

Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanwälten und Fachanwälten an den Standorten Lahr und Stuttgart berät die Kanzlei Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben dabei in erster Instanz bereits erste Erfolge erzielt. Außerdem vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen Meta.

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