KBA sieht „aktuell kein Verkehrsrisiko“ im VW-Grand-California-Schadstoffskandal – Dr. Stoll & Sauer bereitet erste Klagen vor
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Mittwoch, Feb. 25, 2026
Der Fall: Was beim VW Grand California und Crafter mit Hochdach bislang bekannt ist
Ausgangspunkt der Affäre waren Medienberichte über auffällige Gerüche und mutmaßlich erhöhte Schadstoffwerte im Innenraum, insbesondere im Bereich des Hochdachs mit Schlafplätzen. Der Skandal wurde maßgeblich durch einen Bericht des ZDF-Magazins Frontal vom 1. Juli 2025 öffentlich. Grundlage war ein interner Revisionsbericht von VW, der bereits 2021 vorlag. Demnach wurden im Hochdach der VW-Campermodelle Grand California teils 35-fach erhöhte Werte von Benzol gemessen. Nach weiteren Medienberichten soll auch der Crafter mit Hochdach betroffen sein. Besonders brisant: Zwei VW-Manager, die intern auf die Missstände hinwiesen, wurden nach eigenen Angaben in der Karriere ausgebremst und verklagen VW aktuell vor dem Arbeitsgericht Braunschweig. Bereits Ende 2024 hatte die Braunschweiger Zeitung über diesen Fall berichtet.
Bereits im Sommer 2025 hatte sich das KBA nach Medienberichten eingeschaltet, um zu prüfen, ob erhöhte Konzentrationen auch die Fahrtüchtigkeit beeinflussen könnten. Mit dem Promobil-Bericht vom 10. Februar 2026 liegt nun die (aus Sicht des KBA) abschließende Bewertung zur Verkehrssicherheit vor. Gleichzeitig stellt Promobil klar: Gesundheitsfragen oder mögliche Verstöße gegen Produktsicherheitsbedingungen sind nicht Gegenstand der KBA-Zuständigkeit.
Was das KBA gegenüber Promobil erklärt hat
Promobil zitiert das KBA sinngemäß mit der Aussage, dass „aktuell“ keine Hinweise auf eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorlägen. Begründet werde dies unter anderem mit dem Alter der betroffenen Fahrzeuge (mögliche Ausdünstungen hätten bereits stattgefunden) sowie mit einer geänderten Bauweise neuerer Fahrzeuge, die Ausdünstungen wirksam vermindere. Zugleich bleibt laut Promobil offen, ob Ausdünstungen in der Vergangenheit ein Verkehrsrisiko gewesen sein könnten.
Mandanten kommen zu Wort: So schildern Betroffene ihre Situation
Unabhängig von der KBA-Sicht zur Verkehrssicherheit berichten Mandanten von Dr. Stoll & Sauer übereinstimmend, dass der Camper im Alltag und auf Reisen teils nur eingeschränkt nutzbar sei – gerade bei Hitze, geschlossenen Fenstern oder längeren Aufenthalten im Innenraum. Auch Promobil berichtet über häufige Beschwerden wie süßlich-chemischen Geruch und gesundheitliche Probleme, die Betroffene mit dem Fahrzeug in Verbindung bringen.
Beispiele aus der Beratungspraxis:
„Der chemische Geruch ist nicht wegzubekommen. Nach einer Nacht im Hochbett hatte ich Kopfschmerzen und war wie benebelt.“
„Wenn es warm wird, wird es richtig schlimm. Dann bekomme ich Hustenreiz und brennende Augen – Camping ist so kaum möglich.“
„Wir haben den Camper extra für Urlaube gekauft. Jetzt lüften wir ständig und nutzen den Innenraum nur noch eingeschränkt.“
„Ich merke das vor allem auf längeren Fahrten: Schwindel, Kreislaufprobleme, und der Geruch hängt in allem drin.“
Dr. Stoll & Sauer: KBA-Äußerungen nicht maßgeblich
Die aktuelle Einordnung des KBA zur Verkehrssicherheit ändert nach Auffassung von Dr. Stoll & Sauer nichts daran, dass zivilrechtliche Ansprüche weiterhin realistisch sind. Denn im Zivilrecht geht es nicht um die Frage, ob eine Behörde „aktuell“ ein Verkehrsrisiko sieht, sondern ob das Fahrzeug mangelhaft ist, ob es die übliche Beschaffenheit und Gebrauchstauglichkeit aufweist und ob Verbraucher durch Schadstoffbelastungen konkret beeinträchtigt werden. „Die Äußerungen und Handlungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) sind für unsere rechtliche Bewertung und unser Vorgehen nicht ausschlaggebend“, betonte Geschäftsführer Christian Grotz. „Das KBA prüft lediglich öffentlich-rechtliche Pflichten und ggf. ein Einschreiten im Hinblick auf die Gefährdung des Straßenverkehrs. Die behördliche Einordnung ersetzt aber nicht die zivilrechtliche Prüfung von Mängeln, Gesundheitsrisiken und möglichen Ansprüchen der Betroffenen. Genau hier sind wir tätig.“
Bis heute hat Dr. Stoll & Sauer im Themenkomplex VW-Camper knapp 300 Beratungen geführt – mit weiter steigender Tendenz. Daraus sind aktuell 81 Mandate entstanden. Viele Anfragen befinden sich noch in intensiver Bearbeitung. Die Vorbereitung der ersten Verfahren läuft bereits; ein Teil der Mandanten wird voraussichtlich gerichtlich vorgehen. Betroffene Halter sollten ihre individuelle Situation zeitnah prüfen lassen. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet Dr. Stoll & Sauer im VW-Camper-Online-Check.
Juristische Bewertung: Schadensersatz und Rückabwicklung möglich
Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht klare rechtliche Ansatzpunkte für Betroffene:
Hintergrund zum VW-Schadstoffskandal: Betroffene Fahrzeuge
Die Schadstoffe wurden laut Recherchen in der Dachhaube aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) festgestellt – besonders problematisch, da dort Schlafplätze eingerichtet sind.
Grand California (bis Baujahr 2022)
VW Crafter (Hochdach)
Jetzt handeln – kostenlose Ersteinschätzung sichern
Wer einen VW Grand California oder Crafter mit Hochdach besitzt, sollte sich juristisch beraten lassen. Die Chancen auf Schadensersatz, Rückabwicklung oder Minderung sind aus Sicht der Kanzlei sehr gut – auch bei gesundheitlichen Beschwerden. Halter von VW-Campern sollten die kostenlose Ersteinschätzung im VW-Camper-Online-Check nutzen.
Dr. Stoll & Sauer: Bundesweit bekannt durch Diesel-Abgasskandal
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Mit 17 spezialisierten Anwälten berät und vertritt sie Mandanten an den Standorten Lahr und Stuttgart. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht, IT-Recht, Verwaltungsrecht, Versicherungsrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten einen Vergleich in Höhe von 830 Millionen Euro für 260.000 Verbraucher aus. Aktuell führen sie eine Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG – mit einem ersten Erfolg in der Vorinstanz – sowie eine Sammelklage gegen den Meta-Konzern. Das JUVE-Handbuch 2019/2020 zählt Dr. Stoll & Sauer zu den marktprägenden Kanzleien im Bereich Massenverfahren.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
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