„Uns war besonders wichtig, dass alle Möglichkeiten, die die EU-beilhilferechtlichen Regelungen für die gärtnerischen Betriebe vorsehen, auch in der nationalen Gesetzgebung voll zur Anwendung kommen“, betont ZVG-Präsident Jürgen Mertz. In den vergangenen Monaten haben wir die Notlage, insbesondere der energieintensiven Unterglas-Betriebe, an die Politik adressiert. Unsere überwiegenden klein- und mittelständischen Unternehmen müssen einen teils hohen Energiebedarf bei der gärtnerischen Produktion stemmen.
Mit den heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag verabschiedeten Entwürfen wird auch der Gartenbau in den nächsten Monaten eine erhebliche Entlastung erfahren, die für die betroffenen Betriebe zumindest einen gewissen Ausgleich der extrem steigenden Energiekosten bedeutet. Da die Mehrkosten über die Preisbremsen nur anteilig erstattet werden, hat das Einsparen von Energie für den Gartenbau nach wie vor große Priorität.
Hintergrund:
Der Bundestag hat sich heute in der ersten Lesung mit den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwürfen zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie zur Einführung einer Strompreisbremse beschäftigt.
Bei Produzenten landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse wird die Beihilfe bei 250.000 Euro, gemäß TCF, gedeckelt werden. Bei Großverbrauchern sind unter bestimmten Voraussetzungen auch höhere Beihilfen zu erwarten.
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