Wärmepumpenanteil im Wohnungsneubau steigt 2025 auf 73,6 Prozent: Destatis zählt Wärmepumpen in drei von vier fertiggestellten Wohngebäuden
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Mittwoch, Okt. 21, 2026
Die Angaben zu den Baufertigstellungen beruhen nach Destatis auf den Anfang Mai 2026 bei den Statistischen Ämtern der Länder vorliegenden Meldungen der Bauaufsichtsbehörden; Nachmeldungen können die Werte noch verändern.
Wann Wärmepumpen in neuen Wohngebäuden zur Regel wurden
Der Umschwung fällt in die Jahre nach 2020. Laut Destatis stieg der Wärmepumpenanteil von 31,4 Prozent im Jahr 2015 auf 69,4 Prozent im Jahr 2024 und 73,6 Prozent im Jahr 2025. Erdgas als Hauptenergie ging im selben Zeitraum von 51,5 Prozent auf 10,5 Prozent zurück. Am weitesten verbreitet ist die Technik in kleinen Gebäuden: In 77,9 Prozent der 2025 fertiggestellten Einfamilienhäuser und in 78,4 Prozent der Zweifamilienhäuser war die Wärmepumpe laut Destatis die hauptsächliche Heiztechnik. In Neubauten mit drei oder mehr Wohnungen lag der Anteil dagegen nur bei 52,7 Prozent.
„Im Neubau ist die Wärmepumpe keine Entscheidung mehr, sondern der Ausgangspunkt der Planung. Die eigentliche Frage lautet inzwischen, wie das Haus dazu passt: Heizlast, Flächenheizung, Warmwasser und der Platz für das Außengerät. Wer diese vier Punkte vor dem Bauantrag klärt, spart später die teuren Nachbesserungen“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Welche Energieträger in den Baufertigstellungen 2025 sonst noch vorkommen
Fünf Energieträger führt Destatis für die 2025 fertiggestellten Wohngebäude als hauptsächliche Heizenergie auf:
Im Bestand sieht die Verteilung anders aus. Nach dem Zensus 2022, den Destatis in derselben Mitteilung heranzieht, wurden 53,9 Prozent der bestehenden Gebäude mit Wohnraum mit Erdgas beheizt und 24,7 Prozent mit Heizöl. Erneuerbare Energiequellen kamen laut Zensus auf 10,2 Prozent, Wärmepumpen und verwandte Techniken auf 4,2 Prozent. Für Eigentümer, die eine Gas- oder Ölheizung ersetzen, ist deshalb die Förderung entscheidend.
Wie die Heizungsförderung seit dem 21. Juli 2026 aufgebaut ist
Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2026 die Eckpunkte einer Neufassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude veröffentlicht. Die KfW hat ihre Zuschussprodukte am 21. Juli 2026 auf die neuen Bedingungen umgestellt. Laut der KfW-Mitteilung vom 8. Juli 2026 beträgt die Grundförderung weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, bei 15.000 Euro für die zweite bis sechste und bei 8.000 Euro für jede weitere. Selbstnutzende Eigentümer erhalten nach Angaben der KfW einen Einkommensbonus: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind setzen 10.000 Euro weniger Einkommen an. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt laut KfW weiterhin 16 Prozent der förderfähigen Kosten. Welche Voraussetzungen ein Zuschussantrag erfüllen muss, beschreibt das Fachportal in einem Beitrag zu Vorteilen und Voraussetzungen der KfW-Förderung für Wärmepumpen.
Was sich ab dem 1. Februar 2027 an der Förderung ändert
Die neuen Bedingungen sind auf ein sinkendes Niveau angelegt. Nach der KfW-Mitteilung vom 8. Juli 2026 sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit erstmals am 1. Februar 2027 um 750 Euro und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August. Der Klimageschwindigkeitsbonus fällt ab dem 1. Februar 2027 im selben Rhythmus um jeweils vier Prozentpunkte. Ein Rechenbeispiel der KfW zeigt die Größenordnung: Eine Familie mit einem Kind und 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen kann für eine Wärmepumpe von 32.000 Euro bis zum 31. Januar 2027 höchstens 22.400 Euro Zuschuss erhalten. Das entspricht 80 Prozent des Höchstbetrags von 28.000 Euro. Für das erste Quartal 2027 kündigt die KfW zudem einen Wertschöpfungsbonus an: Die Grundförderung soll dann für alle Wärmepumpen auf 15 Prozent sinken, in der Europäischen Union gefertigte Geräte sollen 15 Prozent zusätzlich erhalten. Die Förderung hängt laut KfW von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln ab.
Womit Bauherren und Sanierer bis zum Jahreswechsel rechnen können
Die nächsten Zahlen kommen in kurzen Abständen: Destatis veröffentlicht die Baugenehmigungen monatlich, die nächste Auswertung zur Heizenergie in fertiggestellten Wohngebäuden folgt erfahrungsgemäß im Juni 2027 für das Baujahr 2026. Wer im Bestand eine Gas- oder Ölheizung gegen eine Wärmepumpe tauschen will, findet nach dem KfW-Fahrplan bis zum 31. Januar 2027 noch den Höchstbetrag von 28.000 Euro und den vollen Klimageschwindigkeitsbonus vor. Danach sinken beide Werte halbjährlich. Für den Neubau zeigen die Genehmigungszahlen, wohin die Planung läuft: 83,0 Prozent der 2025 genehmigten Wohngebäude sollen laut Destatis mit Wärmepumpe heizen, Erdgas nur noch 2,2 Prozent. Die Planung ab Winter 2026/2027 beginnt damit bei der Auslegung, nicht bei der Wahl des Energieträgers.
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