Sammler bekommt Ferrari Daytona nicht zurück

Ein Ferrari-Sammler wollte seinen seltenen Daytona in Deutschland zulassen lassen – und übertrug den Wagen dafür an einen befreundeten Autohändler. Doch als er den Sportwagen später zurückforderte, wurde aus der vermeintlichen Formalie ein Rechtsstreit um das Eigentum. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Der Sammler hatte erklärt, die Übertragung habe nur der Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland dienen sollen, tatsächlich habe er aber Eigentümer bleiben wollen. Das Gericht sah hierfür jedoch keine ausreichenden Beweise. Vielmehr sprach das Verhalten des Kfz-Händlers, der das Fahrzeug auf sich zugelassen, genutzt und wie eigenes Eigentum behandelt hatte, gegen ein Scheingeschäft. Da der Sammler die behauptete Scheinabrede nicht nachweisen konnte, wies das Gericht seine Klage ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 3 U 20/26).
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