Erstattung wegen Flugzeitverschiebung

Wird der Hinflug einer Pauschalreise von den frühen Morgenstunden auf den späten Nachmittag verschoben, kann Anspruch auf die Erstattung eines vollständigen Tagesreisepreises bestehen, weil der erste Urlaubstag dadurch nahezu vollständig ausfällt. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem eine Reisende statt vormittags erst am Abend in Antalya ankam und so die gebuchten Reiseleistungen am Anreisetag praktisch nicht mehr nutzen konnte. Das Gericht wertete die Flugzeitenänderung als Reisemangel, da die Lage der Flugzeiten einen wesentlichen Bestandteil des Werts einer Pauschalreise darstellt. Daher sprach es der Klägerin den vollen Tagesreisepreis für ihre Person zu. Einen zusätzlichen Anspruch auf Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit lehnte das Gericht jedoch ab, da nur der Anreisetag beeinträchtigt war und die übrigen zwölf Urlaubstage uneingeschränkt genutzt werden konnten (Amtsgericht München, Az.: 191 C 7747/26, noch nicht rechtskräftig).

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