Diese Neuregelung hat Konsequenzen für den Straßenverkehr und betrifft insbesondere alle Arbeiten und Baumaßnahmen im Bereich der Landesstraßen im Homberger Stadtgebiet. Dazu gehört auch die Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die zukünftig direkt dem Landrat des Vogelsbergkreises unterliegen wird. Gleiches gilt ab dem Stichtag 1. Juli für die Erteilung von Erlaubnissen und Konzessionen für den Mietwagen- und Taxenverkehr, die ebenfalls in die Verantwortung des Landkreises fallen werden.
Allerdings ist für Kreisstraßen und Gemeindestraßen auch weiterhin die Bürgermeisterin der Stadt Homberg (Ohm) zuständig, wie es in der Meldung heißt. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die Anliegen bezüglich dieser Straßen haben, behalten daher ihre gewohnten Ansprechpartner in der Stadtverwaltung.
Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises steht für direkte Anfragen per E-Mail unter verkehrsbehoerde@vogelsbergkreis.de zur Verfügung.
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
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