Das Dach „arbeitet“ 365 Tage im Jahr
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Dienstag, Juni 9, 2026
„Das Dach ist jeden Tag und rund um die Uhr im Dienst,“ gibt der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks RLP zu bedenken. Und nicht nur Autos und E-Bikes brauchen eine regelmäßige Überprüfung und Pflege, um zuverlässig ihren Aufgaben nachzukommen. Auch das Dach kann seine Dienste – nämlich den Schutz des Gebäudes und seiner Bewohner – nur zuverlässig erfüllen, wenn es ein Mindestmaß an Aufmerksamkeit bekommt.
Sorglos-Schutz
Die regelmäßige Dachüberprüfung gehört zu den Obliegenheitspflichten eines jeden Versicherungsnehmers einer Gebäudeversicherung. Denn der Versicherungsnehmer hat sich durch seine Unterschrift unter den Vertrag verpflichtet, mögliche Schäden abzuwenden bzw. zu verringern. Dazu gehört die jährliche Überprüfung des Dachzustands durch einen Fachbetrieb, um evtl. vorhandene Mängel rechtzeitig zu erkennen, bevor daraus beim nächsten Extremwetter kapitale Dachschäden entstehen. Wird diese Dachüberprüfung unterlassen oder kann die Prüfung nicht nachgewiesen werden, ist die Versicherung zu Kürzungen bis hin zur Verweigerung der Leistung bei der Schadensregulierung berechtigt. Dies gilt übrigens auch bei Windstärken über 8 („Sturmklausel“), wenn ein Schaden durch die regelmäßige Dachüberprüfung wahrscheinlich vermeidbar gewesen wäre.
Flachdach muss geprüft werden
Nach der Aktualisierung der „Fachregel für Abdichtungen“ (Flachdachrichtlinie) des Deutschen Dachdeckerhandwerks sowie gemäß DIN 18531 sind Inspektionen zweimal jährlich und Wartungen mindestens einmal jährlich sogar rechtlich verbindlich vorgeschrieben. Hintergrund ist, dass bei Flachdächern die Wasserabführung durch die geringe Dachneigung nur langsam erfolgt. Das erhöht das Risiko von Dachschäden, wenn das Flachdach nicht fachmännisch und regelmäßig einer Überprüfung unterzogen wird.
Den DachCheck machen
Ein fachgerechter „DachCheck“ beinhaltet die Inaugenscheinnahme der gesamten Dachflächen und aller baulichen Komponenten wie die Anschlüsse an Wände, Dachfenster, Gauben sowie die Dachdurchdringungen für Lüfter, Leitungen von PV- und Solarthermieanlagen, die Befestigungen von Solarmodulen, Wasserabführungen, Kaminbekleidungen und Blitzschutzeinrichtungen soweit vorhanden. Das Ergebnis wird in einer Checkliste dokumentiert und Hinweise zu empfohlenen oder erforderlichen Reparatur- oder Instandsetzungsmaßnahmen gegeben.
Qualifizierte Ansprechpartner für eine Dachüberprüfung sind Fachbetriebe der regionalen Dachdecker-Innung (www.dach-rlp.de -> Betriebssuche).
Der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Rheinland-Pfalz vertritt rund 470 Dachdecker-Innungsbetriebe, die sich den 18 regionalen Innungen angeschlossen haben. Das Verbandsgebiet reicht von Eifel bis Hunsrück, vom Westerwald bis an den Rheingau.
An der Verbandsspitze steht der Lahnsteiner Dachdecker- und Klempnermeister Johannes Lauer als Landesinnungsmeister. Die Verbandsgeschäftsführung liegt bei Andreas Unger. Sitz des Verbandes ist die Mittelrhein-Metropole Koblenz.
Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Rheinland-Pfalz
Hoevelstraße 19
56073 Koblenz-Rauental
Telefon: +49 (261) 4010-417
Telefax: +49 (261) 4010-418
https://www.dach-rlp.de
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