Ein Paketzusteller sprang aus Angst vor drei bellenden Hunden auf die Motorhaube eines Porsche Cayenne, um sich in Sicherheit zu bringen. Der Fahrzeughalter verlangte anschließend rund 2.700 Euro Schadenersatz für Kratzer und Dellen. Das Amtsgericht München wies die Klage nach Auskunft der ARAG Experten jedoch ab. Das Gericht hielt das Verhalten des Zustellers für verständlich und sah die Ursache des Vorfalls im Verhalten der Hunde. Entscheidend war zudem, dass der Hundehalter wusste, dass der Zusteller nochmals kommen würde, seine Tiere aber nicht ausreichend sicherte. Die Haftung als Hundehalter überwog daher, sodass weder der Zusteller noch dessen Arbeitgeber für die Schäden am Fahrzeug haften müssen (Az.: 223 C 6838/25).
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