Ein Mann schenkte seiner Frau nach der Hochzeit am Strand symbolisch ein Auto, indem er ihr feierlich die Kennzeichen überreichte. Nach der Trennung behielt er das Fahrzeug nach einem Werkstattbesuch allerdings und behauptete, es sei nie wirklich verschenkt worden, sondern nur zur Nutzung gedacht gewesen. Seine Ex sah das anders und verlangte die Herausgabe des Autos. Das Oberlandesgericht Nürnberg gab der Ehefrau recht. Entscheidend war für das Gericht, dass beide im Hochzeitsmoment übereinstimmend davon ausgingen, dass das Auto ein echtes Hochzeitsgeschenk sein sollte. Das Gericht stellte laut ARAG Experten außerdem klar, dass zwischen Ehegatten Eigentum auch ohne klassische Übergabe wirksam übertragen werden kann (Az.: 11 UF 940/25).
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