BauGB-Novelle: Gute Vorschläge zum Abbau von Hemmnissen dürfen nicht durch mangelhafte Ausgestaltung der Befristungsregelung konterkariert werden

Heute findet im Deutschen Bundestag eine Anhörung statt, bei welcher ein Änderungsantrag zum Kabinettsentwurf des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) mit möglichen Änderungen am Baugesetzbuch (BauGB) diskutiert werden soll. Kernbestandteil ist der befristete Abbau von Hemmnissen bei der Biomethaneinspeisung, der Wärmeauskopplung sowie bei der Mobilisierung von Rest- und Abfallstoffen. Als Experte ist auch Christoph Spurk, Vizepräsident des Fachverband Biogas e.V. geladen.

„Biogas und Biomethan können in vielen Kommunen einen entscheidenden Beitrag zur Defossilisierung der lokalen Wärmeversorgung leisten. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass die Regierungsfraktionen beabsichtigen, mit der Einführung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) auch Hemmnisse für die Erzeugung und Nutzung von Biogas und Biomethan im Baugesetzbuch (BauGB) auszuräumen“, leitet Spurk ein. Die abzuräumenden Hemmnisse betreffen insbesondere die Umrüstung bestehender Biogasanlagen von der Stromerzeugung auf die Biomethaneinspeisung, die Wärmeauskopplung bei Biogasanlagen im Außenbereich sowie die Mobilisierung von Rest- und Abfallstoffen für die Biogaserzeugung. Alle drei Themenfelder werden grundsätzlich vom Antragsentwurf adressiert, doch die ebenfalls enthaltenen Befristungsregelungen sind in ihrer aktuellen Ausgestaltung kontraproduktiv.

So wie der Änderungsantrag zum BauGB nach aktuellem Entwurf ausformuliert ist, sollen die neuen Regelungen bereits Ende 2028 auslaufen. Dies wiederum könnte dazu führen, dass die neuen Regelungen auch vor 2028 nicht in Anspruch genommen werden und somit ins Leere laufen. Darüber hinaus lässt die Befristungsregelung in ihrer jetzigen Form nicht zu, dass Projekte, die auf Basis der neuen Privilegierungstatbestände durchgeführt wurde, danach noch einmal wesentlich geändert werden, z.B. um neue Umweltauflagen zu erfüllen. Insofern an einer Befristung festgehalten wird, muss diese „Änderungssperre“ unbedingt gestrichen werden, damit die eigentlich sehr guten Vorschläge in der Praxis ihre Anwendung finden können,“ führt Spurk weiter aus.

„Nicht zuletzt darf an dieser Stelle nicht übersehen werden, dass auch grundsätzlich weiterer Änderungsbedarf am Kabinettsentwurf des WPG besteht. Allen voran ist die neue ordnungsrechtliche Deckelung des Einsatzes nachhaltiger Biomasse in Wärmenetzen klimapolitisch völlig kontraproduktiv, umweltpolitisch unnötig und führt potenziell zu höheren Verbraucherpreisen,“ schließt der Vizepräsident des Fachverbandes Biogas.

Eine Stellungnahme zum BauGB-Änderungsantrag sowie eine Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) ist auf der Webseite des Hauptstadtbüro Bioenergie zu finden.

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