Produzentenallianz begrüßt Gutachten zur Investitionsverpflichtung

  • BKM veröffentlicht Rechtsgutachten zur Einführung einer Investitionsverpflichtung in Deutschland
  • Investitionsverpflichtung als zentrales Instrument der Filmförderreform ohne Einschränkung umsetzbar

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist mit dem Rechtsgutachten zur Einführung einer Investitionsverpflichtung in Deutschland einen weiteren entscheidenden Schritt hin zur Reform der Filmförderung gegangen. Mit dem Gutachten von Professor Dr. Matthias Cornils setzt die Ampelkoalition auch den zweiten Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Zusammen mit dem Gutachten zur Ausgestaltung eines steuerlichen Anreizmodells liegt damit eine fundierte rechtliche Bewertung der beiden zentralen Instrumente einer effizienteren und zukunftsfähigen Filmförderung vor.

Das Ergebnis: Auf der Grundlage des Rechtsgutachtens von Prof. Cornils kann die BKM die angekündigte Reform der Filmförderung mit einer neu eingeführten Investitionsverpflichtung ohne Einschränkung vornehmen. Die wissenschaftliche Analyse macht deutlich, dass die Gesetzgebungskompetenz mit Blick auf die Einführung einer Investitionsverpflichtung beim Bund liegt. Bisherigen Behauptungen, eine Zuständigkeit der Länder sei gegeben, wird schon im ersten Satz des Gutachtens deutlich entgegengetreten: „Der Bundesgesetzgeber kann sich für den Erlass einer – mehr oder weniger qualifizierten – Verpflichtung von VoD-Dienstanbietern, Investitionen in europäische und insbesondere deutschsprachige Werke oder in Werke, die in Deutschland hergestellt werden, vorzunehmen, auf die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für das Recht der Wirtschaft, Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG, stützen. Diese Zuständigkeit erfasst – wie schon für das FFG gerichtlich anerkannt – auch die etwaige Einbeziehung von Fernsehveranstaltern (auch öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten) in die Bundesregelung."

Zur Veröffentlichung des Rechtsgutachtens der Bundesregierung zu einer möglichen Einführung einer Investitionsverpflichtung in Deutschland erklärt Björn Böhning, Sprecher des Vorstands der Produzentenallianz: „Das Rechtsgutachten der Bundesregierung von Prof. Cornils bestätigt klar und eindeutig: Einer Einführung einer Investitionsverpflichtung stehen keine wesentlichen rechtlichen Hürden entgegen. Im Gegenteil: Durch die Bestätigung des Filmförderungsgesetzes durch das Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe kann sich auch eine Investitionsverpflichtung auf die Argumente der Karlsruher Richter:innen stützen. Denn im Vergleich zur Filmabgabe ist die Investitionsverpflichtung, bei der die VOD-Dienste selbst entscheiden, in welche Programme sie investieren, ein deutlich geringerer Eingriff in die wirtschaftliche Freiheit der Unternehmen."

Zur aus Gleichheitsgründen gebotene Einbeziehung auch der VOD-Dienste der Sender erklärt Böhning abschließend:

„Eine Differenzierung zwischen Streamern und Mediatheken der Sender erscheint willkürlich. Daher ist eine Gleichbehandlung erforderlich. Auf die deutschen Sender, egal ob privat oder öffentlich-rechtlich, dürfte dies allerdings keine größeren Auswirkungen haben. Der übergroße Teil ihrer Programminvestitionen fließt in europäische Werke und in Produktionen in deutscher Sprache. Insofern ist keine zusätzliche Belastung, sondern sogar eine Verstärkung und Unterstützung ihrer Investitionen auf dem deutschen Markt zu erwarten."

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Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen (kurz: Produzentenallianz) ist die unabhängige Interessenvertretung der Produzent:innen in Deutschland von Film-, Fernseh- und anderen audio-visuellen Werken. Sie repräsentiert mit rund 330 Mitgliedern aus den Bereichen Animation, Dokumentation, Entertainment, TV-Fiction, Kino und Werbung die wichtigsten Produktionsunternehmen und ist damit die maßgebliche Produzentenvertretung in Deutschland. Im nationalen und internationalen Rahmen tritt die Produzentenallianz gegenüber Politik, Verwertern, Tarifpartnern und allen Körperschaften der Medien- und Kulturwirtschaft für die Belange der Produzent:innen ein.

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