Bundesregierung legt Bau-Paket vor: Die Bundesländer sind jetzt in der Pflicht

Zu den ersten Meldungen zum vorgelegten Bau-Paket der Bundesregierung eine erste Einschätzung von Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie:

„Das Maßnahmenpaket kann eine Perspektive für die Branche eröffnen, es werden viele wichtige Punkte aufgegriffen, die die Bauindustrie gefordert hat, und es ist umfangreicher als erwartet.

Wichtig für die Branche ist nun die Prüfung eines attraktiveren Zinsverbilligungsprogramms, wie es in dem Papier durch die Bundesregierung vorgesehen ist. Denn das ist ein wesentliches Problem in dieser Krise: Den Investoren fehlt es schlicht und ergreifend an Liquidität. Das ist ein wesentlicher Hebel, um schnell neuen und vor allem bezahlbaren Wohnraum zu schaffen sowie der Baubranche Planungssicherheit zu geben.

Zur Wahrheit gehört auch: Die Maßnahmen müssen erst greifen, dafür braucht es Zeit, die wir eigentlich nicht haben. Denn: Viele der Punkte hängen am Wohl und Wehe der Bundesländer, etwa die Beschleunigung der Baugenehmigungen oder die Senkung der Grunderwerbssteuer.

Bundeskanzler Olaf Scholz muss die Bundesländer jetzt in einer zügig einberufenen Ministerpräsidentenkonferenz in die Pflicht nehmen: Die Umsetzung der heute vorgelegten Punkte muss auf der Bauministerkonferenz im November bereits angelaufen sein, der Druck ist enorm.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Kurfürstenstraße 129
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 21286-0
Telefax: +49 (30) 21286-240
http://www.bauindustrie.de

Ansprechpartner:
Britta Frischemeyer
Telefon: +49 (30) 21286-229
E-Mail: Britta.Frischemeyer@bauindustrie.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel