Drittsendezeiten bei RTL vergeben

Die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) hat in ihrer gestrigen Sitzung vom 14.06.2023 folgenden Antragstellerinnen eine Zulassung zur Veranstaltung von Drittsendezeiten im Programm RTL erteilt:

  • Für die 1. Sendezeitschiene (Samstag, 19:05 – 20:15 Uhr):
    die sagamedia Film- und Fernsehproduktion GmbH,
  • für die 2. Sendezeitschiene (Montag, 23:25 – 00:00 Uhr):

die DCTP, Entwicklungsgesellschaft für TV-Programm mbH,

  • für die 3. Sendezeitschiene (Dienstag, 00:30 – 01:15 Uhr):

die solis TV Film- und Fernsehproduktionen GmbH,

  • für die 4. Sendezeitschiene (Dienstag, 01:15 – 01:45 Uhr):

die Arriba Media GmbH.

Alle vier Zulassungen haben eine Laufzeit vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2028. Insgesamt waren 30 Zulassungsanträge bei der NLM eingegangen.  

„Mit der Zulassung der Drittsendezeitenveranstalterinnen im Programm RTL konnten wir ein mehrstufiges, zeitaufwändiges Verfahren erfolgreich abschließen“, erläutert Elisabeth Harries, Vorsitzende der Versammlung. „Die jetzt zugelassenen vier unabhängigen Dritten lassen einen sichtbaren zusätzlichen Beitrag zur Vielfalt im Programm RTL erwarten“, so Harries weiter.

Die RTL Television GmbH ist nach § 60 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 65 Abs. 2 des Medienstaatsvertrags verpflichtet, Sendezeit im Umfang von 180 Minuten pro Woche für unabhängige Dritte in ihrem Programm einzuräumen. Die Drittsendezeiten dienen nach dem Willen des Gesetzgebers der Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen. Die NLM, die das Programm RTL zugelassen hat, hatte die entsprechenden Sendezeitschienen im Juni 2022 neu ausgeschrieben.

Im Einvernehmen mit der RTL Television GmbH und nach Herstellung des erforderlichen Benehmens mit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) wählte die Versammlung in ihrer Februarsitzung sagamedia, DCTP, solis TV und Arriba Media als unabhängige Dritte im Programm RTL aus.

Der gestrigen Zulassungsentscheidung gingen jeweils Vereinbarungen zwischen der RTL Television GmbH und den ausgewählten Drittsendezeitenveranstalterinnen voraus, die insbesondere der Absicherung einer ausreichenden Finanzierung dienen. Auch in Bezug auf diese Vereinbarungen wurde das Benehmen mit der KEK hergestellt.

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