Neue Normen zur Feuerwehrperipherie – mehr Sicherheit durch Vereinheitlichung

Mehr als 200.000 Mal pro Jahr rücken die insgesamt 22.130 Freiwilligen und Berufsfeuerwehren zum Einsatz wegen Bränden oder Explosionen aus. Für die Zeit, die zwischen der Meldung eines Brandes und der Ankunft der Feuerwehr am Einsatzort vergeht bestehen in den Bundesländern individuelle Vorgaben, die in mindestens 95 Prozent aller Fälle eingehalten werden sollen. Die sogenannte Hilfsfrist liegt zwischen 8 Minuten in städtischen Bereichen Nordrhein-Westfalens und 15 Minuten in Niedersachsen. Diese Zeitspanne beinhaltet die Gesprächszeit, die Ausrückzeit und die eigentliche Anfahrtszeit. Darüber hinaus entscheiden allerdings vor allen Dingen die Detektionszeit, die Zeit, die vergeht, bis ein Brand festgestellt wird sowie die Zeit bis zu seiner tatsächlichen Meldung an die Feuerwehr.

Brandmeldeanlagen (BMA) leisten einen wichtigen Beitrag dazu, im Brandfall Menschenleben zu schützen und durch kurze Reaktionszeiten Schaden zu minimieren. Mit Hilfe von Übertragungseinrichtungen (ÜE) ist es darüber hinaus möglich, eine Brandmeldung direkt an die Feuerwehr weiterzuleiten und so die beschriebene Hilfsfrist zusätzlich zu verkürzen. Um den Einsatz der Feuerwehr zusätzlich zu optimieren, kann Zusatzeinrichtung – sogenannte Feuerwehrperipherie – in Verbindung mit der Brandmelderzentrale genutzt werden. Ein zentrales Element ist hierbei das Feuerwehr-Bedienfeld (FBF). Mit seiner Hilfe erhalten Einsatzkräfte vor Ort über ein genormtes Anzeige- und Bedienelement Informationen über den Status der BMA und können selbst Bedienschritte ausführen.

Die Anforderungen an Feuerwehr-Bedienfelder sowie Grundsätze für eine Konformitätsprüfung und Kennzeichnung werden von der DIN 14661 festgelegt. Mit der neuen Fassung DIN 14661:2023-02 wird die Vorgängerversion aus dem Jahr 2016 umfangreich inhaltlich und redaktionell überarbeitet und aktualisiert.

Für den fachgerechten Aufbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage und damit auch für die automatische Weiterleitung von Alarmen an die Feuerwehr sowie den Einbau von Feuerwehr-Peripheriegeräten wie dem Feuerwehr-Bedienfeld gilt darüber hinaus die DIN 14675.

Fachkräfte und Verantwortliche Personen sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen das einmal vermittelte Fachwissen in ihrem Zuständigkeitsbereich aufzufrischen, auch um dauerhaft über Veränderungen und Neuerungen in Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben.

Mit einem umfassenden Schulungsangebot im Bereich Brandschutz und Sicherheit bietet UDS Beratung vielfältige Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung und dauerhaften Qualifizierung von Fachkräften. Hierzu zählt auch die Auffrischung erworbenen Wissens.

Im Kompaktseminar: „Auffrischung DIN 14675, Brandmeldenormen in der Praxis, Übersicht Normen, Richtlinien, Regelwerke für Brandmeldeanlagen BMA + SAA“ ermöglicht UDS-Beratung zertifizierten Unternehmen und Fachfirmen eine Schulung zur Normenauffrischung mit den Themen Baurecht, Brandschutz und Bestandschutz und vermittelt die Anwendung der Brandschutznormen in der Praxis.

Als ganztägiges Webinar findet die herstellerneutrale Schulung durch erfahrene Referenten aus der Praxis einmal monatlich statt und schließt mit einer Bescheinigung zum Nachweis der verpflichtenden Auffrischungsschulung.

Weiterführende Informationen zur Auffrischungsschulung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung zum Webinar bietet die UDS-Website unter www.uds-beratung.de/brandmeldenormen-auffrischung-bma-saa/.

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