EU-Kommission veröffentlicht Bericht zur Verbriefungsverordnung
Kathmandu Nepal
Samstag, Jan. 31, 2026
Für ihre Bewertung bezieht sich die Kommission insbesondere auf den Bericht des Joint Committees der Aufsichtsbehörden (ESAs) aus Mai 2021 sowie den Ergebnissen ihrer Konsultation mit Marktteilnehmern aus September 2021. Darüber hinaus hat sie Daten aus dem Verbriefungsregister, Daten des aufsichtsrechtlichen Reportings CoRep sowie Ergebnisse der European Benchmarkstudie (EBE) von AFME, EDW und TSI berücksichtigt.
Die Kommission betont, dass der vorgelegte Bericht zur Funktionsweise der europäischen Verbriefungsverordnung sich explizit nur mit der geltenden VVO beschäftigt und keine Bewertungen zu sektorspezifischen Regeln, insbesondere der CRR und SolvV, abgibt. Hier wird auf den laufenden Call for Advice und den ausstehenden Abschlussbericht des Joint Committees der ESAs verwiesen.
Wesentliche Feststellungen der Kommission
Fazit
Der Bericht zur Funktionsweise der Verbriefungsverordnung seitens der Kommission greift einige Bereiche für dringend erforderliche, gezielte Nachbesserungen in der europäischen Verbriefungsverordnung auf. Jetzt liegt es an der konstruktiven Lösung der offenen Fragestellungen und einer pragmatischen Umsetzung. Die gestiegene Transparenz wird das Vertrauen von Marktteilnehmern und Aufsicht auch mit Blick auf die Nachhaltigkeit erhöhen. Gleichwohl muss dringend an den Gesetzgeber appelliert werden, auch die offenen Themen rund um CRR und SolvV entschlossen anzugehen. Nur so können Verbriefungen ihren wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Realwirtschaft im Rahmen der digitalen und nachhaltigen Transformation leisten.
Zum ausführlichen und lesenswerten Bericht der EU-Kommission
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