200 Euro für die Studierenden: Wichtig, aber noch nicht das Ende der Fahnenstange

 

  • Deutsches Studentenwerk (DSW) zur Einmalzahlung von 200 Euro an die Studierenden im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung
  • DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl: „Ein wichtiger Baustein, aber weitere müssen folgen“
  • Anbuhl: „Das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht“

Zum dritten Entlastungspaket der Bundesregierung, wie es Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gestern Sonntag, 4. September 2022, vorgestellt hat, erklärt Matthias Anbuhl, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks:

„Dass die Bundesregierung alle rund 2,9 Millionen Studierenden in Deutschland explizit als Gruppe nennt und sie mit einer Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro unterstützen will, begrüßen wir. Nachdem vom einmaligen Heizkostenzuschuss nur BAföG-Empfänger/innen – und damit lediglich 11 Prozent der Studierenden profitiert haben –, soll diese Pauschale nun explizit an alle Studierenden gehen. Das ist ein wichtiger Baustein; weitere müssen folgen. Denn das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht.

Die Einmalzahlung muss nun möglichst rasch auf den Konten der Studierenden ankommen. Gerade die mehr als 60% der Studierenden, die auf dem freien Wohnungsmarkt leben, brauchen die 200 Euro so schnell es geht.

Auch die geplante Strompreisbremse kann helfen.

Studierende stehen in diesem Wintersemester vor einer dramatischen sozialen Notlage. Sie kommen finanziell und psychisch auf dem Zahnfleisch aus der Corona-Pandemie – und wissen angesichts explodierende Preise oftmals nicht, wie sie im Winter Strom, Gas und Lebensmittel bezahlen sollen.

Es ist deshalb richtig, dass die Ampel-Koalition die Studierenden insgesamt unterstützt. Studienabbrüche aus Geldmangel kann sich unsere Gesellschaft nicht leisten. 

Die Bundesregierung sollte in ihren Bemühungen, die Studierenden insgesamt zu unterstützen, nicht nachlassen. Zum Sommersemester 2023 wird es zudem darauf ankommen, nach dem Vorbild Österreichs die BAföG-Sätze der Inflation anzupassen und anzuheben und einen jährlichen Inflationsausgleich im BAföG zu verankern.

Die Länder müssen jetzt das Programm des Bundes flankieren. Nötig sind finanzielle Hilfen für die Studierendenwerke, um einen Anstieg der der Mieten in den Studierendenwohnheimen und der Essenspreise in den Mensen und Cafeterien zu begrenzen.“   

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