Hiobsbotschaft für Adler-Group-Anleger: Schuldenabbau gerät nach geplatztem Verkauf ins Stocken

Der angeschlagene Immobilienkonzern Adler Group muss einen Rückschlag beim Schuldenabbau hinnehmen. Der geplante Verkauf eines 63-prozentigen Anteils der Tochtergesellschaft Brack Capital Properties (BCP) an den Branchenkonkurrenten LEG ist geplatzt. LEG werde die Option zum Kauf der Anteile an der BCP nicht ausüben, teilte der Düsseldorfer Immobilienkonzern am 3. August 2022 überraschend mit. Der seit Herbst vergangenen Jahres unter Druck stehende Aktienkurs der Adler Group gab erneut nach. Der Adler-Konzern steht seit Monaten unter dem Verdacht der Bilanzmanipulation. Der Wert von Immobilien soll in der Bilanz zu hoch angesetzt sein. Die Verbraucher- und Anlegerschutz Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Anlegern im Online-Check eine kostenlose Erstberatung an und stellt auf einer Website Informationen zur Verfügung. Denn die Sorgen der Anleger um ihr Investment sind berechtigt. Die Kanzlei ist unter anderem auf Anleger- und Kapitalmarktrecht spezialisiert.

Zweite Hiobsbotschaft für Adler Group in einer Woche

Der Rückzug von LEG aus dem BCP-Geschäft ist der zweite Nackenschlag für die Bemühungen der Konzernleitung, die Adler Group in ruhigeres Fahrwasser zu führen. Die Bundesfinanzaufsicht Bafin hatte erst am 1. August 2022 einen millionenschweren Fehler bei der Immobilienbewertung festgestellt und veröffentlicht. Die deutsche Tochtergesellschaft Adler Real Estate soll nach Überprüfungen der Bafin für das Jahr 2019 einen falschen Konzernabschluss vorgelegt haben. Beim Immobilienprojekt „Glasmacherviertel“ in Düsseldorf-Gerresheim habe Adler den Bilanzwert des Viertels um mindestens 170 Millionen bis höchstens 233 Millionen Euro zu hoch bewertet, teilte die Bafin mit. Damit bestätigte die Bafin bisher gemachte Vorwürfe gegen den Adler-Konzern. Und jetzt platzt auch noch das BCP-Geschäft mit LEG, das zur Entschuldung wichtig gewesen wäre. Die Konzern-Bilanz weist für 2021 ein Milliardendefizit auf.

Wie das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe berichtete, hatte Ende 2021 LEG in einem ersten Schritt einen Anteil von 31 Prozent an der niederländischen Wohnungsbaugesellschaft BCP für 328 Millionen Euro übernommen. LEG hatte sich damals die Option auf weitere 63 Prozent der BCP-Anteile von der Adler Group gesichert. LEG hätte mindestens 765 Millionen Euro für die Option gezahlt, wenn sie ausgeübt worden wäre. BCP besitzt In Leipzig und Nordrhein-Westfalen mehr als 12.000 Wohnungen.

Für Adler-Anleger sind das alles schlechte Nachrichten. Ihr Investment ist eindeutig in Gefahr. Bereits im Herbst 2021 waren erstmals kritische Stimmen gegen den Adler-Konzern aufgekommen. Ein Shortseller, der bereits den Wirecard-Skandal ins Laufen gebracht hatte, vermutete manipulierte Konzern-Bilanzen. Grundstücke sollen zu hoch bewertet worden sein. Die Bundesfinanzaufsicht Bafin, die daraufhin Überprüfungen einleitete, hat nun den Verdacht in einer Teil-Fehlerfeststellung bestätigt. „Das Immobilienprojekt „Glasmacherviertel“ in Düsseldorf-Gerresheim wurde mit 375 Millionen Euro angesetzt und damit um mindestens 170 Millionen Euro bis höchstens 233 Millionen Euro zu hoch bewertet“, teilte die Bafin am 1. August 2022 mit.Nach Ansicht der Behörde handle es sich bei der Bewertung der Immobilie nicht um einen repräsentativen Preis, der in einem „geordneten Geschäftsvorfall“ bei einem Verkauf hätte erzielt werden können.

Interessenbündnis für betroffene Anleger der Adler Group

Die neuesten Entwicklungen sind für Adler-Anleger besorgniserregend. Es kristallisiert sich durch die Bafin-Erkenntnisse heraus, dass Adler offensichtlich bei der Bewertung von Immobilien manipuliert hat. Die Konkurrenten verlieren das Interesse, Teile des Konzerns zu übernehmen. Auch der Branchen-Riese Vonovia hat beim Thema Übernahme nach eigenen Aussagen bereits abgewunken. Die Märkte hätten sich verändert und deswegen sei für sie die ursprüngliche Überlegung, die Adler Group zu übernehmen, definitiv vom Tisch, so Unternehmenschef Rolf Buch gegenüber der dpa. Für seriös hält wohl kaum einer mehr den Adler-Konzern. Den Anlegern ist aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in jedem Fall ein Schaden entstanden. Die Verbraucher- und Anlegerschutzkanzlei bietet deshalb Betroffenen ein kostenloses Interessenbündnis an. Verbraucher, die sich beim entsprechenden Newsletter anmelden, erhalten Informationen über die neuesten Entwicklungen und Hintergründe des Skandals. Welche Möglichkeiten haben die Geschädigten, sich zur Wehr zu setzen? Die Kanzlei informiert regelmäßig und exklusiv. Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Anlegern im Online-Check eine kostenlose Erstberatung an und stellt auf einer Website Informationen zur Verfügung. Gemeinsam lassen sich die Verluste womöglich minimieren.

 

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher und Anlegerschutzrecht. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel