Änderung der BEG: ZIA fordert Fristverlängerung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hält an der geplanten Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für den Neubau fest. Bereits ab Januar 2022 sollen die Errichtung und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Gebäude, die das energetische Niveau eines Effizienzgebäudes 55 erreichen, nicht mehr gefördert werden. Lediglich die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Gebiete, sollen bis zum 30. Juni 2022 gefördert bleiben. „Mit dieser Absage an alle derzeit laufenden Neubauprojekte, gefährdet die neue Bundesregierung ihr eigens ausgerufenes Ziel, 400.000 neue Wohnungen pro Jahr bauen zu wollen. Falls überhaupt eine neue Förderung kommt, entsteht ein Loch von einem Jahr und damit kann das Ziel nicht erreicht werden“, sagt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. „Die betroffenen Unternehmen brauchen Planungssicherheit und wenigstens eine ausreichende Übergangsregelung noch bis zum 31. Dezember 2022. Die neuerlich vorgesehene Übergangsregelung zum 30. Juni 2022 allein auf die Gebiete der Hochwasserkatastrophe zu beschränken, reicht nicht aus“, sagt Mattner. 

„Die Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft hatten im Vertrauen auf die Ankündigung, dass die für die Gebäudeförderung bereitgestellten Mittel für 2021 nochmals um 11,5 Milliarden Euro auf insgesamt bis zu 18 Milliarden Euro erhöht werden, ihre Planungen ausgerichtet und Projekte für die nächsten Jahre avisiert“, so Mattner. „Mit der kurzfristigen Beendigung der EH-55-Förderung Ende Januar 2022 ist jedoch ein großer wirtschaftlicher Schaden entstanden.“ Viele Neubauprojekte mit EH-55-Standard seien bereits angelaufen, Kalkulationsberechnungen sind auf die Förderung hin erstellt und Planungsleistungen bereits erbracht worden. „Hier muss die Politik nachbessern und die Frist deutlich verlängern“, sagt Mattner.

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