Stiftung Zollverein und Ruhr Museum setzen „2G“-Regel um

Die „2G“-Regel, nach der im Freizeitbereich nur noch gegen das Corona-Virus geimpfte oder davon genesene Menschen an Veranstaltungen teilnehmen können, setzen die Stiftung Zollverein und das Ruhr Museum ab Montag, 22. November 2021, um. Entsprechende Nachweise müssen vor dem Eintritt oder der Teilnahme an Führungen im Museum oder durch den Denkmalpfad Zollverein vorgelegt werden. Das Tragen von medizinischen Masken oder FFP2-Masken ist weiterhin verpflichtend.

Ausnahmen gelten für Kinder bis zum Schuleintritt, sie brauchen keinen Nachweis. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt außerhalb der Schulferien weiterhin die „3G“-Regel, sie müssen einen negativen Corona-Test vorlegen. Unter 16 Jahren ist kein Nachweis erforderlich. Jugendliche ab 16 Jahren müssen eine Schulbescheinigung oder einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorlegen. Erwachsene, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wird der Zugang über die „3G“-Regel bei Vorlage eines ärztlichen Attests und eines negativen Testergebnisses ermöglicht. Ungeimpfte Schwangere benötigen für den Besuch ihren Mutterpass und einen negativen Test. Sämtliche Testergebnisse dürfen nicht älter als 24 Stunden sein und müssen von einer zugelassenen Teststation ausgestellt worden sein.

Allen Besucherinnen und Besuchern steht das Testzentrum in Halle 8 auf dem UNESCO-Welterbe Zollverein zur Verfügung. Das Angebot richtet sich auch an die Belegschaft sowie die Menschen im Quartier, um ein möglich dichtes Netz an Teststellen im Essener Norden zu schaffen. Das Testzentrum auf Zollverein ist täglich von 9 bis 17.30 Uhr geöffnet.

Das Ruhr Museum wendet die „2G“-Regel auch im Mineralien-Museum in Essen-Kupferdreh und in seinen Außenstellen an. Sie gilt außerdem im Red Dot Design Museum auf Zollverein, im Phänomania Erfahrungsfeld auf Schacht 3/7/10 sowie für die Zollverein-Eisbahn, die vom 4. Dezember 2021 bis zum 9. Januar 2022 stattfinden wird.

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