bne-Statement zur Festlegung der Eigenkapitalverzinsung für Netzbetreiber

Die Bundesnetzagentur hat heute die Eigenkapitalverzinsung für Netzbetreiber für die vierte Regulierungsperiode in Höhe von 5,07 % vor Steuer festgelegt. Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne), kommentiert:

„Es ist enttäuschend, dass die Bundesnetzagentur die Chance verspielt, Verbraucher, Industrie und Gewerbe deutlicher zu entlasten. Das Potenzial für eine Absenkung der Eigenkapitalverzinsung wurde bei weitem nicht genutzt. Stattdessen machen überhöhte Netzrenditen den Strom weiterhin unnötig teuer. Gerade in Zeiten steigender Energiepreise muss jeder Spielraum genutzt werden, um staatlich veranlasste oder regulierte Bestandteile beim Strompreis zu reduzieren.

Nach einem Gutachten im Auftrag des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft und des Stromanbieters LichtBlick hätte die Eigenkapitalverzinsung auf 3,79 Prozent für Neuanlagen fallen können. Netz-Investitionen wären auch bei einer wesentlich deutlicheren Senkung noch immer ein lukratives Geschäft für die Betreiber. Über die gesamte Regulierungsperiode gerechnet hätte man die Kunden grob geschätzt um eine Milliarde Euro entlasten können. Stattdessen kassieren nun Monopolunternehmen durch überhöhte Zinsen hohe Zusatzgewinne, ohne dass sich die Möglichkeiten zur Finanzierung von Betrieb und Ausbau der Leitungen dadurch verbessern. Aufgrund der mangelhaften Anreizregulierungsverordnung werden sogar Anreize gesetzt, zu viel und in die falschen Maßnahmen zu investieren."

Hintergrund

Die Bundesnetzagentur will die Eigenkapitalverzinsung für Netzbetreiber in der nächsten Regulierungsperiode (Beginn 2023 für Gas, 2024 für Strom) nur moderat senken. Für Neuanlagen sinkt die Netzrendite von 6,91 auf 5,07 Prozent und bei Altanlagen von 5,12 auf 3,51 Prozent. Ursprünglich wollte die Behörde den Zinssatz auf 4,59 bzw. 3,03 Prozent verringern.

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