Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.: Sektorenkopplung im Niederspannungsnetz ermöglichen – BEE stellt Vorschlag für Gesetz für steuerbare Verbrauchseinrichtungen vor

Der Entwurf für ein Gesetz zur zügigen und sicheren Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in die Verteilernetze und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (SteuVerG) wurde im Januar dieses Jahres kurzfristig durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) zurückgezogen. Nach Beratungen mit dem BMWi, an denen auch der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) beteiligt war, liegt immer noch kein neuer Entwurf vor. Es besteht aber erheblicher Handlungsdruck. Der BEE stellt daher einen eigenen Vorschlag zur Diskussion, um eine sichere Einbindung der Sektorenkopplung im Niederspannungsnetz sowie die Flexibilisierung des Verbrauchs kurz- und langfristig umzusetzen. 

„Mobilitäts- und Wärmewende erfordern einen strukturierten neuen Ansatz. Wenn die Zahl der Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge deutlich steigt und im Gebäudesektor die Wärmepumpen ihren Durchbruch schaffen, braucht es dafür einen regulatorischen Rahmen. In erster Linie geht es darum, flexibles Verhalten von Anlagen anzureizen, um die Schwankungen im Stromsektor durch die steigenden Anteile volatiler Erneuerbarer Energien, wie Wind und Sonne, und volatiler Verbraucher, von Industrie bis Haushalten, in einen Ausgleich zu bringen“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. 

Eine Flexibilisierung des Verbrauchs könne bei richtiger Ausgestaltung an verschiedenen Stellen im Stromversorgungssystem zur Verbesserung der Kosteneffizienz und zugleich der Versorgungssicherheit beitragen. Das bisher vorgeschlagene Spitzenglättungsmodell des BMWi, welches im zeitlichen Verlauf ohne ausreichenden Netzausbau zu einer deutlichen Steigerung von Netzbetreibereingriffen auf den Betrieb steuerbarer Verbraucher im Niederspannungsnetz und somit auch zu immer höheren Netzkosten führen würde, sei langfristig weder kosteneffizient noch zielführend für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. „Es war daher richtig, dass das BMWi selbst durch den Rückzug der vorgeschlagenen Regelungen diesen Ansatz verworfen hat. Damit es zu keinen zusätzlichen Eingriffen des Netzbetreibers aufgrund von Netzengpässen im Niederspannungsbereich kommt, müssen Markt- und Netzebene verbunden werden. Dafür schlägt der BEE ein Auktionsmodell vor“, so Peter. Hierbei erhalten steuerbare Verbraucher in Netzsträngen mit Netzengpässen eine Reduzierung ihres Netzentgeltes. Sie sollen im Gegenzug an einer täglichen stundenbasierten Auktion der freien Leistungskapazität im jeweiligen Netz teilnehmen. Nur bei bezuschlagtem Gebot innerhalb des jeweiligen Zeitrahmens entnehmen diese steuerbaren Verbraucher anschließend Strom aus dem Netz. Damit wird sichergestellt, dass es zu keinem Netzengpass kommt und gleichzeitig die Verbraucher ihre Freiheit und Präferenz im Verbrauchsverhalten über die Auktion selbst bestimmen können. 

„Mit unserem Modell setzen wir auf eine bessere Integration von steuerbaren Verbrauchern im Niederspannungsnetz. Netzbetreibereingriffe können so auf ein Minimum reduziert werden. Das erhöht die Bereitschaft zu Investitionen in Technologien der Sektorenkopplung und steigert die Akzeptanz für die Energiewende“, so Peter. Das Modell sei als Diskussionsbeitrag angelegt, um die angehaltene Regulierung des Gesetzgebers zu beleben, bestehende Blockaden zu lösen und die notwendige fachlichen Diskussion zur Ausgestaltung einer gesetzlichen Regelung neu zu beginnen.

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