Unverschämte Forderung des Insolvenzverwalters MS „HANSA CONSTITUTION“

Mit Datum 21.04.2021 fordert der Insolvenzverwalter Dr. Tobias Brinkmann von den Investoren der Schiffahrtsgesellschaft MS „HANSA CONSTITUTION“ die in den Jahren 2003 bis 2008 (vor 15 Jahren) erhaltenen Ausschüttungen zurück. Zahlbar bis zum 29.04.2021 – also innerhalb von 7 Tagen.

„Diese Forderung ist überzogen und unverschämt“ sagt Dipl.-Schiffsingenieur Wilfried Beneke.

Zur Historie: Das Schiff wurde 1996, vor 25 Jahren, aus dem Konkurs der Bremer Vulkan Werft sehr günstig (ca. 7 Mio. $ weniger als identische Schwesterschiffe) erworben. Ein Containerschiff neuester Bauart mit 2.810 TEU Containerstellplätzen. Banken, Reeder, der Vertrieb und auch die Investoren verdienten gut am Betrieb des Schiffes – zumindest bis zur Schifffahrtskrise (maßlose Überkapazitäten) 2008.

Am 06.05.2016 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schiffahrtsgesellschaft MS „HANSA CONSTITUTION“ eröffnet. Jetzt ca. 5 Jahre nach Insolvenzeröffnung fordert der Insolvenzverwalter alle Ausschüttungen zurück.

Nachdem er fast 5 Jahre die Insolvenz verwaltet, gewährt der Insolvenzverwalter den völlig überraschten Anlegern eine Frist von 7 Tagen zur Zahlung. An Banken, Initiator und Vertrieb, die alle gut verdient haben, stellt er keine Forderungen.

Die Interessengemeinschaft Fonds e.V. wird den Anlegern helfen die Forderung zurückzuweisen.

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