Die Novelle des Verpackungsgesetzes

Als erster Systembetreiber bietet die Kölner Reclay Group Online Webinare zur Novelle des Verpackungsgesetzes an. Mit ihrer Webinar-Reihe zur Novellierung des Verpackungsgesetzes, welche am 20. Januar 2021 von der Bundesregierung beschlossen wurde, gab die Unternehmensgruppe so bereits in diesem Monat umfangreiche Einblicke in kommende Gesetzesänderungen. Aufgrund der hohen Nachfrage und des durchweg positiven Feedbacks stehen nun zwei weitere Termine fest, die die eklatanten Neuerungen, die voraussichtlich größtenteils ab dem 03. Juli 2021 in Kraft treten werden, in den Mittelpunkt rücken.

Referent Dr. Fritz Flanderka, fachlich ausgewiesener Experte und u.a. Verfasser eines Standardkommentars zum Verpackungsgesetz, gibt in den umfangreichen Webinaren einen Überblick über alle Änderungen und zeigt, wie Unternehmen auch weiterhin gesetzeskonform handeln können, um Bußgeld- und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Die Reclay Group, die im Bereich Recycling und Wertstoffmanagement tätig ist, erspart Teilnehmern so die mühsame Suche nach Informationen und bereitet Sie im Live Webinar bequem auf alle Gesetzesänderungen vor.

„Mit der Teilnahme an unserem Online Webinar bieten wir unseren Kunden und anderen Marktteilnehmern die Gelegenheit, sich schnell und vollständig über die gesetzlichen Änderungen zu informieren. Damit entfällt für die Teilnehmer die Anforderung, sich mühsam durch Gesetzestexte und Verordnungen zu kämpfen. Zudem haben wir das Webinar so gestaltet, dass es ausschließlich die relevanten Themen für die Hersteller und Vertreiber behandelt“ so Sabrina Goebel, Leitung des Consulting-Teams der Reclay Group.

Nutzen Sie gerne die Chance und nehmen auch Sie an der erfolgreichen Webinar-Reihe teil, um zur Novellierung des Verpackungsgesetzes auf dem neuesten Stand zu sein.

Hier finden Sie alle Informationen auf einen Blick:

Termine im April:

13. April 2021 und 21. April 2021 – 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Webinar-Inhalte:

Erweiterte Registrierungspflichten für alle Hersteller

Registrierungspflicht für Letztvertreiber von Serviceverpackungen

Mindestrezyklatanteil für Einwegkunststoffgetränkeflaschen

Neue Nachweis- und Dokumentationspflichten für Transport- und gewerbliche Verpackungen

Ausweitung der Pfandpflicht

Pflicht zum Angebot von Mehrwegalternativen für Einwegkunststoffverpackungen

Einwegkunststoffkennzeichnungspflicht

Die Gebühren für die Teilnahme an einem Live Webinar betragen 145,00 €.

Interessierte können sich hier für eines der Live Webinare der Reclay Group anmelden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Reclay Holding GmbH
Austraße 34
35745 Herborn
Telefon: +49 (2772) 5759-0
Telefax: +49 (2772) 5759-20
http://www.reclay-group.com

Ansprechpartner:
Johanna Biegalla
Telefon: +49 (211) 498488-14
E-Mail: jb@lottmann-communications.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel