Bezahlbaren Wohnraum schafft man nicht durch Ideologie

Der „Berliner Mietendeckel“ ist nichtig. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute in Karlsruhe entschieden. Dem Land Berlin habe die Gesetzgebungskompetenz für das Gesetz zur Mietenbegrenzung gefehlt.

Das kommentierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, wie folgt:

„Bezahlbaren Wohnraum schafft man nicht durch Ideologie. Um nichts anderes hat es sich beim Berliner Mietendeckel gehandelt. Das Instrument hat den Mietern in mehrfacher Hinsicht geschadet. Das Angebot an Wohnraum in Berlin sank. Jetzt müssen die Mieter Miete nachzahlen. Die Bautätigkeit brach ein, weil sich Vermieten nicht mehr lohnte. Dabei hilft bei hoher Nachfrage nach Wohnraum und deshalb steigenden Mieten ausschließlich, das Angebot an Wohnraum zu erhöhen. Das gelingt schlicht und ergreifend nur durch mehr Wohnungsbau.

Die Berliner Mieter können einem leidtun, die im Vertrauen auf die ideologisch verblendete Berliner Landesregierung die Mieten reduziert haben und sich jetzt fragen, woher sie das Geld für die rückständigen Mieten nehmen sollen.

Die Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein hat eine pragmatische, fachlich richtige und angesichts der populistischen Debatte in Berlin eine mutige Entscheidung getroffen, Ende 2019 die Mietpreisbremse abzuschaffen.

Spannend werden die Landtagswahlen im kommenden Jahr. Die Grünen im echten Norden wären gut beraten, bei ihrem wohnungspolitisch vernünftigen Kurs zu bleiben und nicht aus dem Programm der Bundespartei zur Bundestagswahl abzuschreiben. Danach sollen Mietpreisbremsen à la Berlin entfristet und nachgeschärft werden. Wie die Entscheidung aus Karlsruhe zeigt, wäre das ein fataler Irrweg.

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