Arbeitgeber müssen Corona-Tests anbieten

Ab sofort werden Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht im Home-Office arbeiten können, einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen nach Angaben der Bundesregierung zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten. Dazu wird die Corona-Arbeitsschutzverordnung um eine entsprechende Verpflichtung ergänzt und bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Ob die Mitarbeiter den Test dann machen, bleibt jedem selbst überlassen. Der Test ist also nicht verpflichtend und darf auch nicht vom Chef angeordnet werden. Und die ARAG Experten weisen darauf hin, dass alle übrigen Maßnahmen, wie z. B. Hygiene- und Abstandsregeln, Begrenzung der Beschäftigtenzahl in geschlossenen Räumen oder die Bildung möglichst fester Arbeitsgruppen selbstverständlich weiterhin gelten.

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