In diesem Zusammenhang sei auch an die bestehende FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV erinnert. Die allgemeine Pflicht gilt für Personen ab 15 Jahren, d.h. Kinder bis einschließlich 14 Jahre sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen. Für sie gilt jedoch weiterhin die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase, dabei muss es sich nicht um eine FFP2-Maske handeln.
Zulässig sind auch Masken mit einem FFP2 gleichwertigen Schutzstandard, wie etwa KN95 oder N95.
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